AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nickels & Dimes Partyservice
Inh. Stefanie Leineweber
Hauptstr. 15
97440 Werneck

 

I. Geschäftsbedingungen

  1. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle zwischen Auftraggeber/Kunde und Auftragnehmer (Nickels & Dimes Partyservice, Inh. Stefanie Leineweber) abgeschlossenen Verträge zur Erbringung von gastronomischen Dienstleistungen im unternehmerischen Verkehr, sowohl für juristische als auch natürliche Personen.
  2. Der Kunde erklärt sich mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden, sobald er einen Auftrag erteilt.
  3. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen, Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. 
  4. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform (z.B. E-Mail oder Brief).  

 

II. Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand ist die Erbringung von gastronomischen Dienstleistungen.

 

III. Vertragsschluss 

  1. Alle Angebote von Nickels & Dimes Partyservice (im Weiteren Auftragnehmer) sind freibleibend und unverbindlich, sofern in dem jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
  2. Der Auftrag eines Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus dem Auftrag nichts anderes ergibt, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Auftrag innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Auftrags anzunehmen.
  3. Die Annahme kann entweder schriftlich durch Auftragsbestätigung (z.B. E-Mail oder Brief) oder durch Erbringung der Leistung an den Kunden erklärt werden. 
  4. In der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers ist eine verbindliche Annahme zu sehen, es sei denn, der Auftragnehmer erklärt in der Auftragsbestätigung Abweichendes. 
  5. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt, in dem die Auftragsbestätigung dem Kunden zugeht.
  6. Mit Unterzeichnung der Auftragsbestätigung erklärt der Kunde sein uneingeschränktes Einverständnis mit der Auftragsbestätigung.
  7. Vertragsgegenstand sind die in der Auftragsbestätigung aufgeführten Leistungen.
  8. Nach Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer sind die vom Kunden gewünschten Änderungen oder Ergänzungen des Auftrags nur nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung (z.B. E-Mail oder Brief) zwischen den Parteien möglich.

 

IV. Preise und Zahlung 

  1. Die Auftragsbestätigung des Auftragnehmers enthält einen vorkalkulierten Gesamtpreis. Der Preis gilt für den in der jeweiligen Auftragsbestätigung aufgeführten Leistungsumfang. 
  2. Erhöht sich nach Vertragsschluss der tatsächliche Leistungsumfang, so werden die im Vergleich zur Auftragsbestätigung zusätzlichen Leistungen nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste in Rechnung gestellt.
  3. Die Endabrechnung erfolgt auf Grundlage des tatsächlich erbrachten Leistungsumfangs.
  4. Der endabgerechnete Betrag ist sofort mit Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. 
  5. Der Auftragnehmer behält sich vor, vom Kunden eine Anzahlung in Höhe von 50 % des in der Auftragsbestätigung vorkalkulierten Gesamtpreises zu verlangen. Diese Anzahlung ist unverzüglich nach Vertragsabschluss zu leisten.
  6. Zahlungen, einschließlich der Anzahlung, sind auf das vom Auftragnehmer in der Rechnung angegebene Bankkonto zu leisten.
  7. Eine Aufrechnung des Kunden mit Gegenansprüchen ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

 

V. Preisanpassung 

  1. Steigen nach Vertragsschluss (Zugang der Auftragsbestätigung) die Einkaufspreise für die bei der Veranstaltung benötigten Lebensmittel und Getränke im Vergleich zu den der Auftragsbestätigung zugrunde gelegten Preisen und beträgt der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Veranstaltungsbeginn mehr als drei Monate, so ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Kunden die sich aus den Preissteigerungen ergebenden Mehrkosten zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer zusätzlich in Rechnung zu stellen.
  2. Ein den Maßstäben des § 5.1 entsprechendes Preisanpassungsrecht steht dem Auftragnehmer auch dann zu, wenn zwar zwischen Vertragsschluss und Veranstaltungsbeginn weniger als drei Monate liegen, aber die vertragsgemäße Leistung aus Gründen, die ausschließlich der Kunde zu vertreten hat, tatsächlich erst nach Ablauf der Dreimonatsfrist erfolgen kann.

 

VI. Ausführung der Leistungen  

  1. Der Auftragnehmer kann die von ihm angebotene Ware, soweit diese saisonal bedingten Verfügbarkeits- und Qualitätsschwankungen unterliegt (z.B. Obst und Gemüse), durch gleichwertige Ware ohne Preisänderung ersetzen. Einer Ankündigung gegenüber dem Kunden bedarf die Ersetzung nur, wenn es sich um eine nicht unerhebliche Änderung im Vergleich zur ursprünglichen Bestellung handelt, was insbesondere dann der Fall ist, wenn eine Ersetzung durch eine gleichwertige Ware nicht möglich ist.
  2. Im Falle von sogenannten Buffet-Lieferungen übernimmt der Auftragnehmer für eine unsachgemäße Lagerung des Liefergegenstandes ab dem Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden keinerlei Haftung.
  3. Im Interesse der Qualität und im Hinblick auf die Richtlinien der Lebensmittel-hygieneverordnung ist die Standzeit von Buffets auf maximal drei Stunden begrenzt. 
  4. Sollte ein Teil der vom Auftragnehmer angebotenen Speisen nicht verbraucht werden, hat der Kunde keinen Anspruch auf Mitnahme der übrig gebliebenen Speisen.
  5. Nicht verzehrte Speisen, die vom Auftragnehmer als Reserve am Veranstaltungsort vorgehalten wurden, um einen möglichen Mehrbedarf der vereinbarten Anzahl an Personen zu decken, werden dem Kunden nach Schluss der Veranstaltung in keinem Fall überlassen, auch nicht auf Wunsch. Diese unverbrauchten Reservespeisen bleiben stets im Eigentum des Auftragnehmers. Der Kunde hat keine Herausgabe- oder Zurückbehaltungsansprüche bezüglich dieser unverbrauchten Reservespeisen.
  6. Der Auftragnehmer hat nach Schluss der Veranstaltung das Recht, alle bereitgestellten, nicht verzehrten Speisen mitzunehmen und fachgerecht zu entsorgen. Zurückbehaltungsrechte hinsichtlich der Speisen stehen dem Kunden nicht zu. 
  7. Überlässt der Auftragnehmer dem Kunden auf dessen Wunsch Speisen nach Schluss der Veranstaltung, übernimmt der Auftragnehmer für die Qualität und Beschaffenheit dieser Speisen nach Schluss der Veranstaltung keine weitere Gewähr. Der Verzehr dieser Speisen durch den Kunden oder Dritte erfolgt daher auf eigene Gefahr. Hierauf wird der Auftragnehmer den Kunden bei Überlassung der Speisen hinweisen; übernimmt der Kunde die Speisen nach entsprechendem Hinweis des Auftragnehmers, ist die Haftung des Auftragnehmers für alle aus dem Verzehr dieser Speisen resultierenden Schäden durch Individualvereinbarung – außer bei Vorsatz des Auftragnehmers – ausgeschlossen. Eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

 

VII. Anzeige von Beanstandungen 

  1. Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel müssen unverzüglich (nach Möglichkeit vor Ort) nach Erhalt der Leistung schriftlich und spezifiziert gerügt werden, spätestens jedoch binnen 24 Stunden nach Ende der Veranstaltung. Anderenfalls gilt die Leistung der Christ Catering als vom Kunden akzeptiert.
  2. Beanstandungen berechtigen den Kunden nicht zur Kürzung oder zum Einbehalt der gestellten Rechnung. 
  3. Bei nicht vertragsgemäßer Leistung stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.

 

VIII. Rücktritt, Storno, Kosten, Änderung der Teilnehmerzahl, Zahlungspflicht trotz Streiks

  1. Der Kunde hat jederzeit das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Soweit keine weiteren schriftlichen Vereinbarungen zwischen dem Kunden und dem Auftragnehmer getroffen wurden, hat der Auftragnehmer Anspruch auf eine angemessene Entschädigung wie folgt:
  2. Nach Auftragsvergabe werden bei einer Stornierung bis sieben volle Werktage vor dem ersten Veranstaltungstag 80 % des letztgültigen Angebotes in Rechnung gestellt.
  3. Bei einer Stornierung bis drei volle Werktage vor dem ersten Veranstaltungstag werden 90 % des letztgültigen Angebotes in Rechnung gestellt.
  4. Bei einer Stornierung unter drei vollen Werktagen vor dem ersten Veranstaltungstag werden 100 % des letztgültigen Angebotes in Rechnung gestellt.
  5. Soweit noch kein Betrag für Speisen und Getränke vertraglich vereinbart war, wird für die Berechnung der Entschädigung das preislich niedrigste Buffet oder Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
  6. Abgeschlossene Verträge für Räumlichkeiten werden nach den Rücktrittsbedingungen des jeweiligen Vermieters berechnet.
  7. Der Kunde schuldet keine Entschädigung gemäß Abs. a), b) und c), wenn er nachweist, dass dem Auftragnehmer infolge des Rücktritts überhaupt kein Schaden oder keine Wertminderung entstanden ist oder der Schaden oder Wertminderung wesentlich niedriger als die Pauschale sind.
  8. Der Kunde ist verpflichtet, dem Auftragnehmer gegenüber bei Bestellung die voraussichtliche Teilnehmerzahl anzugeben. Die Speisenplanung, der genaue Ablauf der Veranstaltung und sonstige, für die Veranstaltung wichtige Details, müssen dem Auftragnehmer bis spätestens zehn Werktage vor dem Veranstaltungstermin schriftlich mitgeteilt werden, um eine sorgfältige Vorbereitung zu sichern. 
  9. Eine Anpassung der Personenzahl kann bis drei Werktage vor Veranstaltungsdatum erfolgen. Bei kurzfristiger Auftragserteilung ist die Entscheidung unverzüglich nach Übermittlung des Angebots schriftlich mitzuteilen.
  10. Bei einer Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % ist der Auftragnehmer berechtigt, die vereinbarten Preise pro Person angemessen zu erhöhen.
  11. Im Falle einer Abweichung der Teilnehmerzahl nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
  12. Der Kunde ist zur Bezahlung der bestellten Ware und Leistung auch dann verpflichtet, wenn sein Betrieb bestreikt wird.

 

IX. Kündigung durch den Auftragnehmer

Der Auftragnehmer ist berechtigt, das Vertragsverhältnis jederzeit aus wichtigem Grund zu beenden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

  • die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb gefährdet und/oder die Sicherheit der Mitarbeiter nicht mehr gewährleistet werden kann,
  • der Ruf sowie die Sicherheit des Auftragnehmers erheblich gefährdet wird,
  • im Falle höherer Gewalt, sofern die Vertragserfüllung nicht nur vorübergehend erschwert oder unmöglich wird,
  • wenn vereinbarte Akontozahlungen des Kunden nicht termingerecht eingehen.

 

X. Haftung / Gewährleistung des Auftragnehmers

  1. Der Auftragnehmer versichert, dafür Sorge zu tragen, dass die anzuliefernden Waren sorgfältig und vorschriftsmäßig transportiert werden. Der Auftragnehmer haftet nicht für nach Ablieferung beim Kunden durch unsachgemäßen Umgang, etwa durch beeinträchtigende Lagertemperaturen entstandene Schäden an der Ware.
  2. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Mängel, die beim Kunden durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung oder unsachgemäße Behandlung oder unsachgemäße Lagerung entstehen. In gleicher Weise erstreckt sich die Gewährleistung nicht auf zumutbare Abweichungen in Form, Maßen, Aussehen, Konsistenz, Geschmack und sonstige Beschaffenheit der Ware, insbesondere der Lebensmittel.
  3. Der Auftragnehmer schließt die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen wie z.B. Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten betreffen.
  4. Der Auftragnehmer haftet auf Schadenersatz nur
    • bei Vorsatz,
    • bei grober Fahrlässigkeit,
    • bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
    • nach dem Produkthaftungsgesetz
  5. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer auch bei leichter Fahrlässigkeit, im letzteren Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind diejenigen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
  6. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

 

XI. Haftung des Kunden

  1. Für Beschädigungen, die durch Gäste, Mitarbeiter oder Beauftragte des Kunden verursacht werden, haftet der Kunde. Die Kosten daraus sind dem Auftragnehmer voll zu ersetzen. 
  2. Bei Beschädigung, Bruch oder Diebstahl des verwendeten Equipments (Gläser, Besteck, Geschirr, Tischwäsche, Event-Equipment, Dekoration, Möbel etc.) des Auftragnehmers wird dies dem Kunden zur Gänze in Rechnung gestellt. Die Zählung von verwendetem Equipment findet im Hause des Auftragnehmers statt.
  3. Der Auftragnehmer haftet nicht für Verlust, Bruch oder Beschädigung der von Kunden eingebrachten Gegenstände.
  4. Die Sorgfaltspflicht für angemietete Gegenstände obliegt ab der Übernahme bis zur Rückstellung dem Kunden. Leihwaren/Mietobjekte sind nicht versichert. Allfällige Schäden, Fehlmengen bzw. Verlust sind vom Kunden zu vertreten und werden durch den Auftragnehmer gesondert berechnet.

 

XII. Höhere Gewalt 

  1. Der Auftragnehmer haftet nicht für Unmöglichkeit der Leistung oder Verzögerungen der Leistung, sofern diese durch höhere Gewalt verursacht wurden. Unter höherer Gewalt ist jedes unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflusses des Auftragnehmers liegende Ereignis zu verstehen, welches die Erfüllung der vertraglichen Pflichten des Auftragnehmers ganz oder teilweise unmöglich macht, insbesondere Naturkatastrophen, terroristische Handlungen, Explosionen, Krieg, Unruhen, Feuer, Überschwemmungen, Epidemien, Quarantäne, Embargos, etc.
  2. Für eine Schadenersatzleistung oder für anderweitige Schäden bedingt durch den Ausfall, kommt der Auftragnehmer nicht auf. Der Kunde kann daher keinen Anspruch auf Schadenersatz geltend machen.

 

XIII. Datenschutz /Datenspeicherung

  1. Die für die Auftragsabwicklung notwendigen persönlichen Daten des Kunden werden gespeichert. Der Kunde erklärt hiermit ausdrücklich sein Einverständnis dazu. Alle personenbezogenen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
  2. Möchte der Kunde die gespeicherten Daten abrufen, ändern oder löschen, kann er dies jederzeit per Post, per E-Mail oder telefonisch mitteilen.

 

XIV. Urheberrecht

  1. Der Auftragnehmer behält sich jederzeit das Recht vor, an Orten, an denen Ware und Equipment des Auftragnehmers aufgebaut ist, zu Marketingzwecken Fotos, Videoaufnahmen usw. zu machen. Das Recht an diesen Werken steht ausschließlich dem Auftragnehmer zu.

 

XV. Neue AGB 

  1. Da wir unsere AGBs den jeweiligen Unternehmenssituationen anpassen, weisen wir in aktueller Korrespondenz darauf hin. Erfolgt kein Widerspruch innerhalb von vier Wochen, gilt dies als Zustimmung. 
  2. Sie erhalten unsere AGBs auf unserer Homepage, sowie auf Nachfrage per E-Mail. 

 

XVI. Gerichtsstand 

  1. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Schweinfurt.

 

XVII. Salvatorische Klausel 

  1. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

XVIII. EU Online Streitbeilegung

  1. Gemäß der Europäischen Verordnung (EU Nr. 524/2013) über die Online Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten weisen wir auf die Plattform zur Online Streitbeilegung der Europäischen Kommission hin: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
  2. Der Auftragnehmer ist jedoch nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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